Gerne unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Umgangsrechte mit Ihrem minderjährigen Kind. Soweit eine einvernehmliche Vereinbarung nicht zustande kommt, reichen wir für Sie einen Antrag bei Gericht zur gerichtlichen Regelung ein.
Soweit bereits getroffene Vereinbarungen oder Regelungen durch das Gericht dem Kindeswohl nicht mehr dienlich sind und die Gegenseite einer außergerichtlichen Abänderung nicht zustimmt, beantragen wir für Sie eine Abänderung beim Familiengericht.