Gesellschaftsrecht

Wir unterstützen Sie in Ihrem Unternehmen.
  • Entwurf von Gesellschaftsverträgen
  • Beratung bei Gesellschaftsgründung
  • Beratung und Vertretung beim Kauf / Verkauf von Unternehmen, Arztpraxen und Gesellschaftsanteilen (Mergers & Acquisitions / M&A)
  • Beratung bei allen unternehmerischen Entscheidungen, wie z. B. „Management-buy-out / Management-buy-in“ (MBO/MBI)
  • Vorbereitung und Durchführung Ihrer Handelsgeschäfte
  • Unterstützung bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen
  • Klärung von Haftungsfragen für Inhaber, Gesellschafter und Mitglieder der Geschäftsleitung
  • Beratung und Umsetzung von Umwandlungen und Umstrukturierungen Ihres Unternehmens (auch unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Aspekte)
  • Beratung und Vertretung bei Gesellschafterwechseln und der Auseinandersetzung bzw. Liquidation von Unternehmen
  • Unternehmensnachfolge (Gestaltung und Durchführung unter Berücksichtigung gesellschafts- und erbrechtlicher sowie erbschaftsteuerlicher und familienrechtlicher Aspekte)
  • Umwandlungen
  • Übernahme von Aufsichtsrats- und Beiratsmandaten

Kontakt

Bei Fragen zum Gesellschaftsrecht wenden Sie sich bitte direkt an Rechtsanwalt Dr. jur. Helmut Mickler.