Als Fachanwältin für Familienrecht verfügt Rechtsanwältin Bitzer über überdurchschnittliche theoretische und praktische Kenntnisse im Familienrecht.
Konsens und eine außergerichtliche Lösung hat für uns oberste Priorität. Im Falle von gerichtlichen Verfahren ist eine einvernehmliche Regelung unser Ziel. Wir unterscheiden von Anfang an berechtigte von unberechtigten Ansprüchen um unnötige kostspielige Streitereien zu vermeiden.
Vertrauen Sie auf unsere Fachkompetenz bei:
- Trennung
- Ehescheidung- einvernehmlich und streitig
- Fragen des Versorgungsausgleichs (Rente)
- der Vermögensauseinandersetzung (gemeinsame Immobilie, Konten u.a.)
- Güterrecht (Zugewinn u.a.)
- Hausrat
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt
- des Sorgerecht- auch für nicht verheiratete Väter
- Umgangsrecht
- Herausgabe des Kindes
- Regelung der Nutzung der Ehewohnung
- Familienrechts mit internationalen Bezügen
- Ehevertragsrecht (z.B. Scheidungsfolgenvereinbarung)
- Adoption
- Aufhebung der Ehe
- Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
- Eingetragene Lebenspartnerschaft