Einvernehmliche Ehescheidung

Es geht auch im Guten.

Bei einer sog. „einvernehmlichen Ehescheidung“ braucht nur der Antragsteller einen Anwalt (Anwaltszwang), soweit der andere Ehegatte auch geschieden werden möchte und keine Folgesachen wie der sog. Nacheheliche Unterhalt, Zugewinn, Hausrat u.a. geregelt werden müssen, weil sich die Ehegatten darüber einig sind, dass nichts zu regeln ist oder bereits ein notarieller Ehevertrag oder eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung vorliegt.

Dies ist die kostengünstigste Form der Scheidung, da nur ein Anwalt vom Antragsteller bezahlt werden muss neben den Gerichtskosten für beide Ehegatten.

Häufig einigen sich die Ehegatten untereinander darauf, dass die Scheidungskosten im Innenverhältnis nach Abschluss der Scheidung hälftig aufgeteilt werden (Vereinbarung erforderlich).

Empfehlenswert ist in solchen Fällen auch die sog. Online-Scheidung, bei der Sie sich den Weg in die Kanzlei sparen.

Gerne beraten wir Sie  hierzu aber auch umfassend bei einem ersten Beratungstermin in unserer Kanzlei.

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